Als promovierter Jurist war Hans Wollenberg (1893–1952) ein journalistischer Quereinsteiger in der Filmbranche. 1920 wurde er Redakteur und juristischer Berater der von Karl Wolffsohn verlegten ›Lichtbild-Bühne‹. Er deckte dabei ein weites publizistisches Spektrum ab und schrieb Kritiken ebenso wie Wirtschaftsanalysen, juristische Stellungnahmen oder Texte zu allgemeineren Aspekten des internationalen Films als Ware und Kunst. 1923 wechselte er als Produzent ins Filmgeschäft (›Nju‹ mit Elisabeth Bergner), 1926 kehrte er zu Wolffsohn zurück und begann eine verstärkte Vermittlungs- und Publikationstätigkeit. Nach dem Machtantritt des Nationalsozialismus wurde er 1933 aus dem Verlag entlassen. Als Chefredakteur der Wochenzeitschrift des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten wurde ihm Redeverbot erteilt. 1938 reiste er in die Tschechoslowakei aus und versuchte ab 1939, sich in England eine neue Existenz aufzubauen. Erst 1944 gelang ihm in der Emigration der Wiedereinstieg ins Filmgeschäft, neuerlich als Autor und Editor. Aus der zaghaften Annäherung des filmhistorisch kundigen Wollenberg an Deutschland entwickelte sich ein zunehmend stärkeres Engagement für die Demokratie in Westdeutschland und für einen freien deutschen Film.