Entgeltordnung
Entgeltordnung
- 
            Download 
Entgeltordnung der Stiftung Deutsche Kinemathek
Präambel
Die Stiftung Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen ist eine der führenden Einrichtungen Europas, die sich der Bewahrung und Vermittlung des audiovisuellen Erbes widmet. In ihrem Zwischenquartier im E-Werk lädt sie bis zur Eröffnung eines neuen Filmhauses zu vielfältigen Begegnungen mit Film und Fernsehen ein. Sammlungen, Archive und eine Fachbibliothek machen sie zu einem wichtigen Ort für Wissenschaft und Forschung. Die vielfältigen Bestände der Kinemathek werden nicht nur von Wissenschaftler*innen und Journalist*innen für Recherche und Veröffentlichungen genutzt – die Materialien sollen grundsätzlich allen zugänglich gemacht werden. Die Deutsche Kinemathek ist im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung jedoch dazu angehalten, Einnahmen zu erzielen. Die nachfolgende Entgeltordnung legt die entsprechenden Preise für Leistungen der Stiftung Deutsche Kinemathek innerhalb ihrer satzungsgemäßen Aufgaben fest. Dabei finden folgende allgemeine Regelungen Anwendung:
1. Allgemeine Regelungen
1.1. Für einfache mündliche und schriftliche Auskünfte werden keine Entgelte erhoben.
1.2. Bei Vorliegen der entsprechenden Unterlagen oder schriftlichen Nachweise können von der Zahlung bereit werden: 
1.2.1. Erwerbslose, die unter die Regelungen der Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit fallen in eigener Sache nachweislich tätig werden.
1.2.2. Studierende, Auszubildende, Schüler*innen, Wissenschaftler*innen sowie Lehrer*innen, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung zur Erstellung von Diplom- und Magisterarbeiten sowie Dissertationen Archivalien der Deutsche Kinemathek für nicht kommerzielle Zwecke nutzen wollen. 
1.2.3. Beschäftigte und Vertreter*innen gemeinnütziger Organisationen, mit denen eine vertragliche Kooperationsvereinbarung besteht oder die Zusammenarbeit in einer anderen Art und Weise nachgewiesen werden kann.
1.2.4. Wenn im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen öffentlich geförderten Kultur-einrichtungen oder mit anderen der Öffentlichkeit dienenden Institutionen Gegenseitigkeit hinsichtlich der gewährten Kostenfreiheit besteht. 
1.3. Eine Befreiung ist in der Regel nicht möglich, wenn die Genannten berechtigt sind, die Entgelte Dritten aufzuerlegen. Weitere Befreiungen und/oder Sondervereinbarungen können in Einzel- bzw. Ausnahmefällen gesondert geregelt werden. Über diese entscheidet der Vorstand.
1.4. Alle genannten Beträge sind Brutto-Beträge, da Entgelte, die die Stiftung Deutsche Kinemathek vereinnahmt, nicht vorsteuerabzugsfähig sind. Die Entgelte richten sich stets nach einer angefangenen Einheit wie z. B. Tag, ½ Stunde, Stunde.
1.5. Folgende Regelungen sind bei der Einholung von Nutzungsrechten zu berücksichtigen: 
1.5.1. Auf Anfragen kann die Genehmigung zur drucktechnischen oder sonstigen Verwendung von Sammlungsgegenständen und zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern im gesamten Medienbereich durch den Vorstand oder von ihm beauftragten Beschäftigten erteilt werden. Eine Anfrage ist innerhalb von drei Wochen zu beantworten. Die Dauer der inhaltlichen Bearbeitung des Auftrages kann variieren. 
1.5.2. Die Verwendung des Bildmaterials ist entgeltpflichtig und darf nur für den bei Bestellung angegebenen Zweck erfolgen. Besteller*innen sind verpflichtet, die erforderlichen Angaben schriftlich mitzuteilen. Es werden nur die einfachen, inhaltlich und räumlich begrenzten Nutzungsrechte übertragen. Wird das festgesetzte Entgelt nicht gezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. 
1.5.3. Soweit die Stiftung Deutsche Kinemathek nicht Inhaberin der Nutzungsrechte an den Werken ist, kann sie diese nicht erteilen. Sie haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus der Verwendung ergeben. In diesem Fall obliegt die Rechteklärung den Nutzer*innen und Entleiher*innen. Die Rechtefreistellung hat in jedem Fall zu erfolgen. Die Stiftung Deutsche Kinemathek übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der zu den Sammlungsgegenständen dargebotenen Informationen. 
1.5.4. Gelieferte Abbildungen oder dergleichen dürfen ohne besondere Genehmigung grundsätzlich nicht verändert werden. Dies gilt auch für die Wiedergabe auf veränderten Trägermaterialien (inkl. digitale Medien). 
1.5.5. Jede weitere Verwertung bedarf der schriftlichen Genehmigung. Materialien dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht reproduziert, kopiert, dupliziert oder auf andere Weise genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. 
1.5.6. Bitte beachten Sie:  
1.5.7. Als (Bild-)Quelle ist bei jeder Verwendung bis auf weitergehende Regelungen in dieser Entgeltordnung eindeutig anzugeben: Stiftung Deutsche Kinemathek, sowie der Name des*der Urhebers*in. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass kein Zweifel an der Zuordnung von Bild- und Herkunftsnachweis entstehen kann. Bei unterlassener oder nicht eindeutiger Quellenangabe erhöht sich das Entgelt um 100 %. Bei ungenehmigter Veröffentlichung behält sich die Deutsche Kinemathek die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
1.6. Für folgende Bereiche gelten gesonderte Regelungen, die nicht Bestandteil dieser Entgeltordnung sind:
1.6.1. Entgelte für Vermietung und Verpachtung von Räumen, auf Anfrage → vermietungen [at] deutsche-kinemathek.de 
1.6.2. Entgelte für → Vermittlungsangebote
1.6.3. Entgelte für → Tickets
2. Nutzung von Archivalien in den Räumen der Deutschen Kinemathek
2.1. Karten, Fotos, Plakate, Tonträger, Schriftgut und andere Archivalien, deren Format oder Überlieferungsform besonderen Aufwand erfordert, pro Tag 25,00 €
2.2. Technische Geräte (Projektoren, Kameras u. a.), Modelle, Kostüme pro Tag 75,00 €
2.3. Bearbeitung von Anfragen und Bereitstellung von filmbegleitenden Materialien: Rechercheaufwand, Auskunftserteilung, Bereitstellung pro ½ Stunde 25,00 €
2.4. Sichtung von Kinofilmen am Projektionstisch oder Abspielen von Tonträgern pro ½ Stunde 15,00 €
2.5. Sichtung von Filmen auf Videoformaten pro Stück 10,00 €
3. Verwendung von Archivalien außerhalb der Räume der Deutschen Kinemathek
3.1. Kopien/Scans von filmbegleitenden Materialien 
3.1.1. Fotokopie von Blatt- oder Bildvorlagen: die ersten 30 Kopien DIN A4 je 0,30 € 
ab der 31. Kopie je 0,50 €; für Studierende, Schüler*innen, Wissenschaftler*innen etc. die ersten 30 Kopien DIN A4 je 0,15 €, ab der 31. Kopie je 0,30 € sowie von Mikrofilm-/Mikrofichevorlagen DIN A3 je 0,50 € 
3.1.2. Scan einer Fotografie 10,00 € 
3.1.3. Scan einer Dokumentenseite 10,00 € 
3.1.4. Bearbeitungsgebühr Fotokopienanfertigung pro Stunde 25,00 €
3.2. Entgelte Filmverleih 
Preise im Filmverleih sind zu erfragen. Insbesondere in Abhängigkeit von den Vorgaben der Lizenzgeber*innen können auch höhere Preise aufgerufen werden.
Zur Orientierung gelten folgende Entgelte:
3.2.1. Kurzfilm 30,00 € 
3.2.2. Kinderfilm 60,00 € 
3.2.3. Langfilm 150,00 € 
3.2.4. Festivals- und Auslandsausleihen Kurz-/Langfilme 200,00 €/400,00 € 
3.2.5. Externe DVD: Erteilung der Genehmigung zur Vorführung einer externen DVD pro Stück 15,00 €
3.3. Filmtechnische Bearbeitung im Zuge von Nutzungen (Befundung, Reparatur von Kopienschäden u. ä.) zuzüglich Materialkosten pro Stunde 45,00 €
3.4. Endgültige Auslagerung von vertragsgebundenen Filmmaterialien 
Nachträgliches Lagerentgelt ab Datum der Einlieferung pro Medieneinheit (Kassette, Büchse) pro Jahr 5,00 € bzw. pro Terabyte pro Jahr 10,00 € 
3.5. Endgültige Auslagerung von vertragsgebundenen filmbegleitenden Materialien Nachträgliches Lagerentgelt ab Datum der Einlieferung pro Regalmeter bzw. m³ pro Jahr 100,00 €
3.6. Bearbeitung von Anfragen, Bereitstellung Heraussuchen von Aufnahmen aus audiovisuellen Medien: Rechercheaufwand, Auskunftserteilung, Heraussuchen von Aufnahmen aus Filmen/audiovisuellen Medien pro ½ Stunde 25,00 €
3.7. Herstellung von Sichtungsmedien (DVD, File) 
3.7.1. Sichtungsmedien erstellt von digitalen Vorlagen 
Herstellung Sichtungsmedien von digitalen Vorlagen pro Stück 50,00 € 
3.7.2. Herstellung von Sichtungsmedien von analogen Vorlagen pro Minute: Preis auf Anfrage
4. Verwendung von Archivalien für Ausstellungen und ähnliche Zwecke
4.1. Der museale Leihverkehr, vor allem für Ausstellungen, wird durch Leihverträge geregelt. Die Ausleihe ist entgeltfrei, falls eine Gegenseitigkeit besteht, wobei jeweiliger Bearbeitungsaufwand pro Objekt, Zustandsprotokolle, Restaurierungskosten in Rechnung gestellt werden kann (vgl. Ziff. 4.5 bis 4.7.). Falls keine gegenseitige Kostenfreiheit besteht, wird das Entgelt vom Vorstand festgelegt.
4.2. Kosten für Transport, Transport- und Ausstellungsversicherungen oder sonstige Kosten, wie z. B. für Verpackungen, sind durch die Leihnehmer*innen in Gänze zu tragen.
4.2.1. Es besteht kein Anspruch auf die Entleihung von Museumsgut. 
4.3. Leihanfragen sind mindestens vier Monate im Voraus schriftlich an die Stiftung Deutsche Kinemathek zu richten.
4.4. Bearbeitungsaufwand für Leihvorgänge nach Ziff. 4.1. 
4.4.1. Grafik, Fotografie, Schriftgut pro Archivalie 10,00 € 
4.4.2. Textilien, 3D-Objekte, Technik pro Archivalie 25,00 € 
4.4.3. Für die Marlene Dietrich Collection Berlin und das Ken Adam Archiv pro Stunde 50,00 € 
4.5. Als Entgelte für das Ausheben, die Erstellung von Zustandsprotokollen etc. werden 0,5 % des Versicherungswertes berechnet. Falls dieser nicht festgestellt werden kann, wird dieser von der Stiftung Deutsche Kinemathek geschätzt.
4.6. Notwendige Restaurierungsarbeiten werden im Leihvertrag aufgenommen, wobei eine Kostenregelung inkl. einer gesonderten Bearbeitungsgebühr vereinbart wird.
4.7. Verwendung von Filmausschnitten inkl. der Rechte pro Titel in Ausstellungen: Grundpauschale 150,00 € zuzüglich pro Film und Tag (zur Orientierung): 20,00 €
5. Verwendung von Archivalien zur Wiedergabe oder Veröffentlichung in allen derzeit bekannten Formen und Nutzungsarten
Die unter Ziff. 5 aufgeführten Entgelte verstehen sich ohne Berücksichtigung von Lizenzen und Nutzungsrechten, die im Einzelfall zu klären und deren Einräumung schriftlich zu vereinbaren ist.
5.1. Schriftgut pro Blatt/Scan 10,00 €
5.2. Grafik pro Objekt 25,00 €
5.3. 3D-Objekte, Technik, Textilien pro Objekt 110,00 €
5.4. Fotografien pro Blatt/Scan 10,00 € zuzüglich Archivnutzungsgebühr von pro Scan 40,00 €
5.5. Bei kommerzieller bzw. nichtwissenschaftlicher Verwendung: siehe auch Ziff. 6.2.2.
5.6. Wird die Lizenzgebühr von der Stiftung Deutsche Kinemathek erhoben, orientiert sich diese an der jeweils gültigen Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (Bildhonorare, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Die Archivnutzungsgebühr nach Ziff. 5.5. bzw. 6.2.2. entfällt in diesen Fällen in der Regel.
5.7. Für die Marlene Dietrich Collection Berlin und das Ken-Adam-Archiv gelten folgende Entgelte: 
5.7.1. Schriftgut, Fotografien, Grafik (Plakate, Kostümentwürfe, Lobbycards, Zeichnungen usw.), Textilien, 3D-Objekte pro Stück 100,00 € 
5.7.2. Verwendung auf einem Cover pro Stück 200,00 € 
5.8. Wiedergabe von Tonträgern und Teilen von solchen in Neuproduktionen pro Wiedergabeminute 20,00 €
5.9. Nutzungsgebühr für das Kopieren von audiovisuellen Medien, ggf. zuzüglich Kopierwerkskosten: 
5.9.1. Bearbeitungsaufwand bei Abklammerungsarbeiten pro Stunde 45,00 € 
5.9.2. Materialnutzungsgebühr (unabhängig vom Filmformat) pro Minute 100,00 € 
5.9.3. Verwendung ganzer Filmrollen oder Medieneinheiten pro Minute 60,00 € 
5.9.4. Bei Zweitverwertung werden jeweils 50 % des Wiedergabeentgeltes gemäß o. g. Position und Entgelten berechnet. 
6. Kommerzielle bzw. nichtwissenschaftliche Verwendung von Archivalien
6.1. Über die Ausleihe von Museumsgegenständen an kommerzielle Einrichtungen, Privatpersonen etc. entscheidet der Vorstand. Hierbei werden Entgelte im Einzelfall nach Wert und Dauer der Leihgaben vom Vorstand festgelegt.
6.2. Unabhängig davon gelten folgende Entgelte: 
6.2.1. Das Entgelt für Recherchen in Film/Fernsehen/Print für kommerzielle Nutzungen beträgt pro Stunde 80,00 € 
6.2.2. Bei der Verwendung von Archivalien für kommerzielle bzw. nicht wissenschaftliche Zwecke (z. B. Film- und Fernsehproduktion, Buchproduktionen mit höheren oder auch besonderen Auflagen) Archivnutzungsgebühr pro Objekt/Scan 40,00 €
7. Benutzung von Räumen zu Foto- bzw. Filmaufnahmen und Dreharbeiten
Es ist den Besucher*innen nur mit Zustimmung des Vorstandes oder einer von ihm beauftragten Person gestattet, in der Deutschen Kinemathek fotografische und audiovisuelle Aufnahmen anzufertigen. Für die Erteilung einer Foto- bzw. Filmerlaubnis und Dreharbeiten gelten Sonderregelungen zum Schutz der Sammlungen. Museale oder kommerzielle Dreh- und Fotogenehmigungen in den Ausstellungsräumen werden von der Pressestelle ausgehändigt. Es fallen eine Aufwandsentschädigung von 95,20 € je Stunde sowie die Kosten für den Support inkl. technischer Betreuung an. Diese Kosten werden von dem Museumsdienstleister separat gestellt.
7.1. Das Entgelt für die Nutzung der öffentlich zugänglichen Räume für Film- bzw. Fotoaufnahmen (und Motivkosten) beträgt pro Stunde 95,20 €
7.2. Dreharbeiten in sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Archivräumen zum Zweck der Aufnahme von Archivalien pro Stunde 95,20 € zuzüglich Support durch Personal für die Vorbereitung und Betreuung vor Ort pro Person pro Stunde 29,75 €
7.3. Nutzung von Räumen des Filmarchivs: 
Nutzungsentgelt Sichtungsraum pro Stunde 71,40 € zuzüglich Support durch Personal für die Vorbereitung und Betreuung vor Ort pro Person des Filmarchivs pro Stunde 29,75 €
8. Weitere Sonderregelung für Marlene Dietrich Collection Berlin und Ken-Adam-Archiv
8.1. Dreharbeiten in den Räumen der MDCB pro Tag 89,25 € zuzüglich Support durch Personal für die Vorbereitung und die Betreuung vor Ort pro Person pro Stunde 89,25 €
8.2. Das Nachschneidern von Textilien, der Nachbau von Objekten und Accessoires zu Zwecken, bei denen Originale aus konservatorischen Gründen nicht ausgeliehen werden können wie z. B. Filmproduktionen, erfolgt ausschließlich über die Stiftung Deutsche Kinemathek und auf Kosten der Nutzer*innen. Die entstandenen Duplikate gehen nach der Nutzung in das Eigentum der Stiftung Deutsche Kinemathek über. Bei aufwändigen Herstellungskosten können diese ggf. mit anfallenden Entgelten verrechnet werden.
8.3. Die Stiftung Deutsche Kinemathek ist als Leihgeberin bzw. als Quelle (z. B. im Abspann von Film-/Fernsehproduktionen, im Impressum usw.) wie folgt zu nennen: »Stiftung Deutsche Kinemathek – Marlene Dietrich Collection Berlin« bzw. Stiftung Deutsche Kinemathek – Ken Adam Archiv«.
9. Bibliothek
9.1. Die Nutzung der Bibliothek und das Ausstellen des Leseausweises sind grundsätzlich unentgeltlich.
9.2. Ausstellung eines Ersatzausweises 5,00 €
9.3. Entgelt bei Überschreitung der Leihfrist je Medieneinheit und Öffnungstag 0,50 €
9.4. Rückgabeaufforderung nach Ablauf der Leihfrist, je Schreiben per Post, E-Mail oder Telefonat 5,00 €
9.5. Adressermittlung für die Zustellung von Mahnschreiben 5,00 €
9.6. Einleiten eines gerichtliche Mahnverfahrens 80,00 €
9.7. Medien bzw. Buchverlust sowie Verlust eines Schließfachschlüssels oder einer Kopierkarte (neben den Kosten für die Wiederbeschaffung) 20,00 €
9.8. Anfertigung eines Scans pro Seite 10,00 €
9.9. In der Bibliothek steht ein Kartenkopiergerät zur Verfügung. Die jeweilig gültigen Kopierkosten sind dem Aushang in der Bibliothek zu entnehmen.
 
Die Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2025 in Kraft und ist bis auf Widerruf oder bis zur Veröffentlichung einer Neufassung gültig.
Berlin, den 30. Mai 2025
Heleen Gerritsen            
Künstlerische Direktorin/Vorstand  
Florian Bolenius 
Verwaltungsdirektor/Vorstand