Abgabe von Belegexemplaren aus der Filmförderung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie für Ihre Filmproduktion eine Filmförderung erhalten haben, sind Sie dazu verpflichtet, ein Belegexemplar in einem Filmarchiv der Bundesrepublik Deutschland abzugeben.

Bei einer regionalen Förderung durch das Medienboard Berlin Brandenburg (MBB) muss ein Belegexemplar bei der Deutschen Kinemathek archiviert werden. Alle notwendigen Informationen zur Übergabe des Belegexemplars entnehmen Sie bitte dem Begleitformular. Bitte senden Sie das ausgefüllte Begleitformular ausschließlich per E-Mail an die genannte Adresse. Belegexemplare nehmen wir nur physisch (z.B. auf Festplatte) entgegen. Die Deutsche Kinemathek akzeptiert keine Downloadlinks und keine DVDs/BluRays.

Bei einer Förderung ausschließlich durch eine bundesweite Filmförderung (FFA, DFFF, BKM) wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesarchiv.

Kontakt

filmfoerderung [at] deutsche-kinemathek.de (filmfoerderung[at]deutsche-kinemathek[dot]de)

Begleitformular
Einlagerungsadresse

Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen
Filmförderung
Mauerstraße 79
10117 Berlin