Das Verbrechergenie Dr. Mabuse (Rudolf Klein-Rogge) liegt in einer Nervenheilanstalt. Dort schmiedet er wie ein Wahnsinniger ununterbrochen Mord- und Terrorpläne. Sein Vermächtnis ist ein Testament zur Anleitung für Verbrechen. Mittels telepathischer Fähigkeiten manipuliert er die Menschen in seiner Umgebung und sorgt über seinen Tod hinaus für Angst und Schrecken. Kommissar Lohmann (Otto Wernicke) steht vor einem Rätsel. Wer gibt die Anweisungen von Dr. Mabuse weiter? Kann er die geplante Errichtung einer »Herrschaft des Verbrechens« noch stoppen?
Fritz Lang legte mit ›Das Testament des Dr. Mabuse‹ den Grundstein für das heutige Genre der Crime- und Mystery-Filme. Der Film wurde von den Nationalsozialisten noch vor seiner Uraufführung 1933 verboten. Die Restaurierung des Films durch die Deutsche Kinemathek entstand in Vorbereitung der großen Retrospektive der Filme Fritz Langs für die Internationalen Filmfestspiele Berlin im Jahr 2001.