Abgabe von Belegexemplaren aus der Filmförderung
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Einlagerungsadresse
Filmförderung
Deutsche Kinemathek
Potsdamer Straße 2
10785 Berlin - Zurück zum Filmarchiv
Wenn Sie für Ihre Filmproduktion eine Filmförderung erhalten haben, sind Sie dazu verpflichtet, ein Belegexemplar in einem Filmarchiv der Bundesrepublik Deutschland abzugeben.
Bei einer regionalen Förderung durch das Medienboard Berlin Brandenburg (MBB) muss ein Belegexemplar bei der Deutschen Kinemathek archiviert werden. Nähere Details zur Übergabe des Belegexemplars entnehmen Sie bitte dem Begleitformular.
Bei einer Förderung durch eine bundesweite Filmförderung (FFA, DFFF, BKM) wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesarchiv.